Brisanter ARD-Film | Darf jeder sterben wann
und wie er will?
Ein gesunder Mann möchte sterben. Doch seine Ärztin verweigert ihm das tödliche Präparat. Der Fall landet vor dem Deutschen Ethikrat.
Dieses brisante Thema behandelt das Theaterstück „Gott“ von Autor und Anwalt Ferdinand von Schirach (56), das am Montag (20.15 Uhr, Das Erste) in einer interaktiven Verfilmung zu sehen ist.
Wie bei dem Erfolgsfilm „Terror – Ihr Urteil“ (über den Abschuss eines entführten Flugzeugs, das in ein Stadion stürzen soll) vor vier Jahren sollen die Zuschauer am Ende des Films abstimmen: Muss die Ärztin aktive Sterbehilfe leisten?
Matthias Habich spielt den 78-jährigen gesunden Architekten Richard Gärtner, der nach dem Tod seiner Frau die Lebenslust verloren hat. Sein Fall landet vor dem Deutschen Ethikrat, wo Experten darüber diskutieren, ob er Sterbehilfe verlangen kann – oder nicht.
Dabei geht es nicht darum, ob Sterbehilfe für Ärzte straffrei ist, sondern ob sie suizidwilligen Patienten ihren Wunsch erfüllen müssen – egal, ob die jung, alt, krank oder gesund sind. So wie es in anderen europäischen Ländern möglich ist.
Ein Thema, das in Deutschland aktuell stark diskutiert wird.
Auch Interessant
Lesen Sie auch
Im Februar hatte das Verfassungsgericht den umstrittenen Strafrechts-Paragrafen 217 gekippt, der professionelle Sterbehilfe verbietet. Für Ferdinand von Schirach war die Entscheidung: „Ein Jahrhundert-Urteil. Du darfst sterben, wenn du das möchtest. Es ist Teil deiner Selbstbestimmung.“
Doch wie soll das am besten geregelt werden?
Welche Meinung Schirach selbst einnimmt, ob er auch gesunden Menschen Sterbehilfe zusprechen würde, möchte er für sich behalten. Der Autor zu BILD am SONNTAG: „Es wäre unsinnig, wenn ich das sage, weil es vielleicht beeinflussend wirkt.“
Vielmehr sollen sich die Fernseh-Zuschauer damit beschäftigen. Moralische Fragen müsse schließlich jeder für sich beantworten.
Lesen Sie auch
„Sie müssen nur einmal alle Argumente gehört und durchdacht haben. Und prüfen, ob das, was Sie denken, vernünftig ist. Wenn Sie dann zu einem Ergebnis kommen, ist das toll. Und wenn Sie schwanken, ist das auch richtig.“
Und wie würden Sie entscheiden?
In den Benelux-Ländern gibt es Sterbehilfe sogar für Minderjährige
Die Niederlande und Belgien erlaubten vor rund 20 Jahren als erste Länder weltweit Sterbehilfe.
So ist in Belgien, wenn es aus medizinischer Sicht keine Heilung für unerträgliche psychische oder körperliche Leiden gibt, aktive Sterbehilfe erlaubt. In speziellen Fällen auch für Minderjährige. In den Niederlanden ebenso.
Eine Kommission überprüft zuvor jeden Fall. In Luxemburg können Minderjährige ab 16 um Sterbehilfe bitten.
In der Schweiz ist unter anderem die Beihilfe zum Suizid legal, das heißt, jemand kann ein tödliches Medikament für einen Menschen mit Sterbewunsch besorgen, derjenige muss es aber ohne Hilfe selbst einnehmen, Verschiedene Organisationen ermöglichen das. Für Ausländer kostet es rund 10.000 Euro.
https://ift.tt/2IQGIhe
Unterhaltung
No comments:
Post a Comment